Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für Beratungs- und Kommunikationsleistungen von App Net Cloud
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen App Net Cloud (nachfolgend „Anbieter“) und Auftraggebern über Leistungen im Bereich Event-Marketing und Messekommunikation, insbesondere Konzeption, Beratung, Schulung, Pressebegleitung und Nachmesse-Aufbereitung.
2. Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistung nach Freigabe des Briefing-Protokolls zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Nicht genannte Leistungen — insbesondere Standbau, Druck, Mediaplatzierungen, Hostess-Service — sind nicht Gegenstand des Vertrags, es sei denn, sie wurden gesondert vereinbart.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Unterlagen, Freigaben und Ansprechpartner bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; bereits geplante Termine können neu terminiert werden.
5. Honorar und Zahlung
Honorare verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reisekosten und Auslagen werden gesondert ausgewiesen.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Entwürfe, Texte, Leitfäden und Konzepte bleiben bis zur vollständigen Zahlung geistiges Eigentum des Anbieters. Mit Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Messetermin und die eigene Unternehmenskommunikation. Eine Weitergabe an Dritte zur kommerziellen Wiederverwendung bedarf der Zustimmung.
7. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragshonorars. Keine Haftung für ausbleibende Besucherzahlen, Medienerwähnungen oder Abschlussquoten.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.
9. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Leistungserbringung. Laufende Begleitungen können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, am Sitz des Anbieters in Rendsburg, Schleswig-Holstein.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform.